Das Prüfbuch für Sicherheitsbeleuchtungen

Vergleich: Aufladefeuerlöscher vs. Dauerdruckfeuerlöscher

Ein wichtiges Dokument für jeden Betreiber und Eigentümer von Sicherheitsbeleuchtungen

Sicherheitsbeleuchtungssysteme wie z.B. in Tiefgaragen oder Wohnhäusern zeigen im Brandfall den Flüchtenden den Weg zum nächsten Notausgang. Flucht- und Rettungswegleuchten werden platziert bei jeder Richtungsänderung im Fluchtweg und bei jeder Kreuzung der Gänge/Flure um eine bestmögliche Orientierung zu geben und müssen jederzeit einwandfrei funktionieren. Aus diesem Grund ist der Betreiber/Eigentümer eines Gebäudes mit installierter Sicherheitsbeleuchtung gesetzlich verpflichtet eine regelmäßige Prüfung, Wartung und Instandsetzung durchzuführen. Im Schadenfall muss der Betreiber den ordnungsgemäßen Zustand und Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtung nachweisen. Das Prüfbuch ist als Nachweisdokument wichtig für Betreiber/Eigentümer und sollte sicher aufbewahrt werden. Bei einem fehlenden Prüfbuch sollten Sie als Betreiber/Eigentümer die Wartungsfirma zum Anlegen eines Prüfbuchs ansprechen.

Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von Sicherheitsbeleuchtung darf nur von qualifiziertem Personal durchgeführt werden und muss handschriftlich in einem Prüfbuch oder durch einer automatischen Prüfeinrichtung (nach DIN EN 62034) dokumentiert werden um eine rückwirkende Kontrolle zu ermöglichen. Das Prüfbuch muss von einer vom Betreiber der Anlage benannten verantwortlichen Person geführt werden.

Prüfbuch Einzelbatterieleuchten

Abbildung Auszug Prüfbuch Feuerschutz Roche GmbH

Neben den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften der Bundesländer sind primär folgende Normen hinsichtlich der Prüfung von Flucht- und Rettungswegsystemen relevant:

  • DIN EN 50172 (VDE 0108-100) Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • DIN EN 50171 Zentrale Stromversorgungsysteme (für Batterien)
  • DIN EN 62034 (VDE 0711-400) Automatische Prüfsysteme
  • DIN EN 1838 Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung (für Erstprüfung nach 3 Jahren)

Wir als qualifizierter Fachbetrieb führen die jährliche wiederkehrende Prüfung an Flucht- und Rettungswegleuchten durch. Der Prüfumfang beinhaltet die Funktionsprüfung aller Flucht- und Rettungswegleuchten über die komplette notwendige Betriebsdauer und die Prüfung der Batterien nach DIN EN 50272-2. Zusätzliche Meldelampen, Meldegeräte und Ladegeräte sind auf korrekte Funktionsweise zu prüfen. Jede Einzelbatterieleuchte erhält einen runden Aufkleber mit einem handschriftlichen Eintrag von Verteiler, Stromkreis und Leuchte.

Einzelbatterieleuchte mit runder Kennzeichnung und Prüfetikett

Abbildung Einzelbatterieleuchte mit runder Kennzeichnung und Prüfetikett

Neben der wiederkehrenden jährlichen Prüfung hat der Betreiber tägliche, wöchentliche (u.a. manueller Funktionstest) und monatliche Prüfungen (u.a. Simulation Netzausfall) sicherzustellen mit unterschiedlichen Prüfumfängen. Alle Prüfungen sind im Prüfbuch zu dokumentieren. Bei automatischen Prüfgeräten können die manuellen Funktionstests entfallen.

Bei Einzelbatterieleuchten sind Akkumulatoren in Abhängigkeit von Akkutyp, in der Regel alle 4 Jahre zu erneuern bzw. wenn die vom Hersteller angegebenen Bemessungsbetriebsdauer nicht erreicht wird.

Einzelbatterieplatine mit Batterie

Abbildung Einzelbatterieplatine mit Batterie

Nach DIN EN 50172 sollte das Prüfbuch durch eine vom Betreiber/Eigentümer ernannte verantwortlichen Person bei der baulichen Anlage geführt werden und für bevollmächtigte Personen zur Einsichtnahme verfügbar sein.

Im Prüfbuch wird u.a. das Datum der wiederkehrenden Prüfung, kurzgefasste Einzelheiten über Mängel und jede Instandsetzung dokumentiert.

Funktionszustand Einzelbatterieleuchte

Abbildung Funktionszustand Einzelbatterieleuchte

Einige Hersteller bieten über einen Testknopf eine Funktionsprüfung der Leuchte mit Auswerteeinheit. (siehe Abbildung oben) Der Testknopf kann zur wiederkehrenden u.a. wöchentlichen oder monatlichen Funktionsprüfung genutzt werden.

Als Eigentümer oder Besitzer einer Sicherheitsbeleuchtung sollten Sie sicherstellen, dass ein Prüfbuch durch die Fachfirma angelegt ist, Sie über etwaige Mängel informiert sind und der Aufbewahrungsort Ihnen bekannt ist.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zum Prüfbuch für Sicherheitsbeleuchtungen benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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