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Unsere Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer*in

Unsere Ausbildung zum/zur Brandschutzhelfer*in in Köln

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind Unternehmer*innen verpflichtet, ausreichend viele Beschäftigte zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen und diese zu benennen. Die maßgeblichen Rechtsgrundlagen hierfür sind das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und die Unfallverhütungsvorschrift (DGUV).

Unsere qualifizierten Fachdozenten und Ausbilder führen Sie und Ihre Mitarbeitenden durch einen theoretischen und praktischen Teil, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV 205-023) werden Sie und Ihre Mitarbeitenden zu Brandschutzhelfern ausgebildet. Die Ausbildungsinhalte und -umfänge sind gemäß den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift festgelegt, um die Mitarbeitenden optimal auf potenzielle Gefahrensituationen vorzubereiten.

Das Bild zeigt einen Brandschutztechniker bei der Überprüfung eines Löschwasser-Hydranten

Inhalte der Brandschutzhelferausbildung:

Im theoretischen Teil werden folgende Themen vermittelt:

  • Grundlagen des Brandschutzes
  • Organisation des betrieblichen Brandschutzes
  • Funktion und Einsatz von Feuerlöscheinrichtungen
  • Gefahren im Zusammenhang mit Bränden
  • Verhaltensweisen im Brandfall

Praktischer Teil:

Die praktische Ausbildung umfasst die Simulation eines Entstehungsbrands und die praktische Anwendung von Feuerlöschern. Für diese praktischen Übungen planen wir durchschnittlich ca. fünf Minuten pro Teilnehmer*in ein.

  • Niederschwellige Einführung in die Handhabung und Funktion von tragbaren Feuerlöscheinrichtungen.
  • Erlernen von Löschtaktiken und Verständnis für die eigenen Grenzen der Brandbekämpfung, einschließlich der Situationseinschätzung und Vorgehensweise.
  • Erfahren der Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit der Feuerlöscheinrichtungen.
  • Simulierte Berührungspunkte mit einem Entstehungsbrand an einem Brandsimulationsgerät.

Die praktische Anwendung verschiedener Feuerlöscheinrichtungen, das Entsichern, Aktivieren (bei Auflade-Feuerlöschern) und die praktische Löschung eines Entstehungsbrands sind Teil dieser Übungen. Unser Ziel ist es, Brandschutzhelfer*innen für den Ernstfall umfassend vorzubereiten. Die Dauer der theoretischen Ausbildung beträgt mindestens zwei Einheiten à 45 Minuten, wobei der Umfang je nach Bedarf angepasst werden kann. Die praktische Ausbildung dauert durchschnittlich fünf Minuten pro Person und wird entsprechend der Gruppengröße und dem Übungsbedarf gestaltet.

 

Kontakt:

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de

Wissenswertes zur Brandschutzhelferausbildung:

Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer*innen?

Die Anzahl der erforderlichen Brandschutzhelfer*innen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Arbeitsschutzgesetz, den Technischen Regeln für Arbeitsstätten und der internen Gefährdungsbeurteilung. In der Regel wird eine Ausbildungsquote von 5 % der Belegschaft empfohlen. Diese Quote kann jedoch je nach betrieblichen Gegebenheiten variieren. Besonders in Einrichtungen mit erhöhtem Schutzbedarf wie Alten- und Pflegeheimen oder Kindertagesstätten kann eine höhere Quote erforderlich sein.

Warum sind Brandschutzhelfer*innen erforderlich?

Die Notwendigkeit ergibt sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften wie dem Arbeitsschutzgesetz und den Technischen Regeln für Arbeitsstätten.

Wie lange dauert die Ausbildung?

Die Mindestdauer für die theoretische Ausbildung beträgt zwei Einheiten à 45 Minuten. Die praktische Ausbildung variiert je nach Gruppengröße und Bedarf.

Wie oft muss die Ausbildung wiederholt werden?

Die Ausbildung sollte alle zwei Jahre wiederholt werden, um die Sicherheit der Mitarbeiter*innen zu gewährleisten.

Was sind die Vorteile der Ausbildung?

Die Ausbildung vermittelt Sicherheit und Vertrauen im Umgang mit Brandereignissen, hilft Personen- und Sachschäden zu vermeiden und erfüllt gesetzliche Anforderungen.

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer*innen und Evakuierungshelfer*innen?

Der Unterschied besteht darin, dass Evakuierungshelfer*innen für die sichere Evakuierung eines Gebäudes im Gefahrenfall verantwortlich sind. Es hat sich bewährt, beide Gruppen gleichzeitig auszubilden, um ein umfassendes Verständnis für Brandschutz und Evakuierung zu gewährleisten. Unsere langjährige Erfahrung in der Ausbildung zeigt, dass regelmäßiges Training und Sensibilisierung Mitarbeitern Sicherheit im Ernstfall vermitteln.

Für den Ernstfall perfekt vorbereitet
Wir schulen Sie und Ihre Mitarbeiter hinsichtlich vorbeugender Maßnahmen im Brandschutz. Profitieren Sie von einem Brandschutzhelfer im eigenen Betrieb!

Kontakt:

KS-Brandschutzservice
Huven 12
53804 Much

02245 91 56 502
info@ks-brandschutzservice.de