Brandschutz für Hotels, Gastronomie und Diskotheken

Als Brandschutzfirma aus Köln sind wir auf die Wartung, Instandsetzung und Installation von Brandschutztechnik in Hotels, Restaurant und Diskotheken in ganz NRW spezialisiert.

Sie wollen die größtmögliche Sicherheit für Ihre Gäste gewährleisten?

In Gebäuden mit hoher Teilnehmerfrequenz wie z. B. Gast- oder Veranstaltungsräume müssen die Sicherheitskriterien gerade beim Personenschutz besondere brandschutztechnische Anforderungen erfüllen. So macht sich bei Hotel-  und Jugendherbergsbetreibern oder Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Gaststätten und Cafés sowie Veranstaltungsorten wie Discos, Events und Clubs oft große Verunsicherung breit. Die Fülle an Rechts- und Brandschutzauflagen ist reichhaltig. Schon 200 Menschen genügen und eine Veranstaltung wird nach Sonderbauverordnung behandelt. Zudem greifen weitere Auflagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2). So führen Bauamt, TÜV oder Feuerwehr alle 3 Jahre eine Brandsicherheitsschau in Hotels, Gastronomischen Betrieben oder in Veranstaltungsorten durch. 

Wirtschaftliche und korrekte Umsetzung von Brandschutzauflagen:

Wir entwickeln mit Ihnen gemeinsam wirtschaftliche und sichere Lösungen für den baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz in Ihrem Hotelgewerbe oder Gastro- bzw. Veranstaltungsbetrieb. Das gewährleistet die ordnungsgemäße Umsetzung Ihrer Brandschutzeinrichtungen. In über 40 Jahren sammelte unser Brandschutzbetrieb aus Köln reichhaltige Erfahrungen für die jährliche Wartung, Neuinstallation, Reparatur und Instandhaltung sowie Dokumentation von Brandschutztechnik nach DIN-Norm. Wir begleiten Sie vor Ort bei Objektprüfungen oder der jährlichen Brandsicherheitsschau durch Feuerwehr, TÜV oder Bauaufsichtsamt. Im Anschluss übernehmen wir schnell und kompetent die Instandsetzung aller eventuellen Mängel. Zudem passen sich die individuellen und optisch dezenten Rauchmelder und Feuerlöscher unserer Hersteller-Partner perfekt Ihrer Inneneinrichtung an. So zählen zu unseren langjährigen Kunden diverse Hotel-, Gastro- und Veranstaltungsobjekte in Köln, Bonn, Düsseldorf und ganz NRW.

Das Bild zeigt den Schriftzug eines Hotels

Brandschutz-Dienstleistungen im Detail

Wir übernehmen für Sie die Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung, Beschaffung und Reparatur nach DIN-Vorschrift:

  • Feuerlöscher aller Art 
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • (Funk)-Rauchmelder und Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Feststellanlagen und Brandschutztüren 
  • Fluchtwegbeleuchtung u. Beschilderung 
  • Steigleitung trocken / nass / nass-trocken 
  • Wandhydranten und Schläuche 
  • Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile
  • Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

 

Beratung, Schulung & Betreuung für Hotels, Gastronomie und Diskotheken:

  • Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
  • Kontrolle und Dokumentierung der Prüf- und Wartungsfristen
  • Durchführung von Objektbegehungen zur Aufnahme der Ist-Situation
  • Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder wiederkehrender Prüfung durch Bauaufsichtsamt
  • Unterweisung von Personal und Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Beratungen zu Design und schönen Gestaltungs-Lösungen von Feuerlöschern und Rauchmeldern

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

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Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für Hotel und Gastronomie

Unser Servicegebiet für den Einbau und die Prüfung von Brandschutzeinrichtungen in Hotels, Diskotheken und Gastronomie erstreckt sich von unserem Firmenstandort Köln über ganz NRW (Dortmund, Bergisch Gladbach, Bielefeld, Aachen, Leverkusen, Neuss, Krefeld, Düren, Essen, Bonn, Duisburg, Bochum, Wuppertal, Hagen, Düsseldorf, Mönchengladbach ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Beratung & Brandschutz-Dienstleistungen für Hotels, Gastronomie und Diskotheken

Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Brandschutztechnik nach aktuellem Stand der Technik (DIN-Vorschriften) und Sonderbauverordnung NRW (SBauVo)

Wir sind Ihre Brandschutzexperten aus Köln für Versammlungsstätten und Beherbergungsstätten wie Diskotheken, Restaurants und Hotels. So bieten wir Ihnen die fachgerechte Installation, Wartung und Reparatur aller nötigen Brandschutz-Einrichtungen in DIN konformer Umsetzung.

Brandschutz für Gewerbe mit Übernachtungen und Gastro:

Hotels, Hostels, Motels, Jugendherbergen, Campingplätze und Gasthöfe

Brandschutz für Gewerbe aus der Gastronomie mit Küchenbereichen:

Restaurant, Gaststätten, Kneipen, Kantinen, Cafés, Bars und Großküchen

Brandschutz für Gewerbe aus dem Veranstaltungsbereich:

Clubs, Diskotheken, Discos, Partylocations, Konzert- und Kultur-Veranstaltungsorte, Theater und Kinos

Das Bild zeigt die Prüfung eines Feuerlöschers in einem Hotel in Köln
Unsere handwerklichen Dienstleistungen für Hotels, Gastronomie und Diskotheken im Detail

Wir orientieren die Prüfintervalle und den Umfang aller Wartungstätigkeiten immer streng nach Herstellerangaben, den entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen und dem Technischen Regelwerk.

Tragbare und fahrbare Feuerlöscher

Installationsort: Positionierung gleichmäßig verteilt wie im Brandschutzkonzept definiert
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14406
Prüfungsintervall: spätestens nach 2 Jahren, bei Objekten mit hoher Brandgefährdung jährlich

Steigleitung trocken / nass / nass-trocken mit Wandhydranten und Schläuche

Installationsort: Flure und Treppenhäuser bzw. großflächige Bereiche
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14462-2, DIN 14461-1, DIN EN 671-3, DIN 1988-5
Prüfungsintervall: 1x jährlich für Steigleitung nass / nass-trocken / spätestens alle 2 Jahre Steigleitung trocken 

Druckschläuche W (formbeständige Schläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkästen
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14818
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Druckschläuche C (Faltschläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkästen 
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14811
Prüfungsintervall: spätestens nach 5 Jahren

Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile

Installationsort: Lüftungsanlagen zwischen Brandabschnitten in Produktionsbereichen
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 133064, DIN Norm 310515
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)

Installationsort: Treppenhäuser
Wartung und Prüfung nach: Landesbauordnung NRW bzw. DIN Norm 18232
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Brandmeldeanlagen (BMA) - Gefahrenmeldeanlagen

Installationsort: In allen Räumen mit Brandlasten
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14676, DIN Norm 14675
Prüfungsintervall: 1 mal im Jahr

Brandschutztüren und -tore mit Feststellanlagen

Installationsort: Zwischen Brandabschnitten und Durchgangsbereichen
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14677
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Fluchtwegbeleuchtung (Notbeleuchtung) u. Beschilderung

Installationsort: Flucht- und Rettungswege wie im Plan definiert
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 50172, VDE 0100-718
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Relevante Normen, welche die regelmäßige Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Fluchtwegbeleuchtung durch zertifizierte Fachbetriebe vorschreiben, sind die DIN EN 1838 und die Normenreihe DIN VDE 0100-718 in Verbindung mit DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100).

Unsere organisatorische Dienstleistungen für Hotels, Gastronomie und Veranstaltungsgewerbe im Detail

Wir sind Ihr verlässlicher Ansprechpartner in allen baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz-Fragen in Köln und ganz NRW. Gemeinsam führen wir die Brandsicherheitsschau durch TÜV, Feuerwehr oder das Bauaufsichtsamt durch. Darüber hinaus schulen wir Ihre Mitarbeiter im Umgang mit den Brandschutzeinrichtungen und bieten Ihnen auf Ihren Betrieb gemäß der jeweiligen Räumlichkeiten maßgeschneiderte Konzepte an (Rauchmelder für Hotelzimmer, Fettbrandlöscher für Küchen, Schaumfeuerlöscher im Gästebereich und in Veranstaltungsräumen). Zudem vergessen Sie durch unseren Wartungs-, Erinnerungs- und Dokumentationsservice nie wieder die jährliche Wartung Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Damit gewährleisten wir in Hotels, Restaurants oder Diskotheken eine fachgerechte und korrekte Funktion Ihrer Feuerschutztechnik und die sichere Evakuierung Ihrer Gäste im Ernstfall.

Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen

Wir übernehmen für Sie die Einhaltung von Prüf- und Wartungsfristen in Ihren Objekten. So sind Sie in Ihrer Verantwortung immer bestens abgesichert.

Durchführung von Objektbegehungen mit Aufnahme Ist-Situation

Wir beurteilen zu Beginn der Objektbetreuung die etwaige Gefährdung auf einer gemeinsamen Objektbegehung.

Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder Bauaufsichtsamt

Die fachkundigen Servicetechniker von Feuerschutz Roche beheben alle identifizierten Mängel schnell und unkompliziert nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen.

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zusammen mit TÜV und Feuerwehr sowie neuester Technologie

Wir sind Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Lösungen mit variierenden Lieferanten.

Einweisung und regelmäßige Schulung von Mitarbeitern

Wir schulen Ihre Mitarbeitern bezüglich der Maßnahmen gegen Entstehungsbrände u. Explosionen sowie Verhalten im Gefahrenfall (z. B. Gebäuderäumung, siehe ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“)

Recht & Ordnung: Brandschutzverordnungen und -auflagen für Hotels, Gastronomie und Diskotheken

Gaststätten mit Raum für eine große Gästezahl werden nach den geltenden Maßstäben für Versammlungsstätten der Versammlungsstättenverordnung beurteilt.

Gaststätten in besonderer Lage wie Kellerlokale oder Räumlichkeiten in den oberen Geschossen höherer Gebäude werden zudem meist auf dem Wege der bauaufsichtlichen Entscheidung beurteilt. Dabei muss generell für alle Gaststätten mit mehr als 40 Gastplätzen ein Brandschutzkonzept nach § 68 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 BauO NRW erstellt werden.

Vorgaben der Sachversicherer

Für Beherbergungsstätten sind u. a. von Bedeutung:

  • VdS 2056 Sicherheitsvorschriften für Betriebe des Gaststättengewerbes (nicht direkt auf Übernachtungsbetriebe bezogen, aber z. B. für den Betrieb von Gasträumen und Küchen relevant),
  • VdS 2082 Brandschutzkonzept für Hotel- und Beherbergungsbetriebe, Richtlinien für die Planung und den Betrieb,
  • VdS 2083 Gastfreundlichkeit und Sicherheit (Aushang für Beherbergungsräume)

In den VdS-Vorschriften wird eine Vielzahl von detaillierten baulichen und betrieblichen Regelungen zum Brandschutz beschrieben. Dabei sind die VdS-Richtlinien nicht generell bindend. So empfiehlt es sich, mit dem zuständigen Sachversicherungsunternehmen genau festzuhalten, welche anderen Brandschutzanforderungen rechtsrelevant sein könnten.

FAQs - Brandschutz für Hotels, Gastronomie und Veranstaltungsgewerbe

Wie lauten die gesetzlichen Auflagen für Brandmelder in Beherbergungsstätten?

Bestehende Beherbergungsstätten wie Gasthöfe oder kleine Hotels mit weniger als 12 Betten können durch einfache Installation von vernetzten Funkrauchmeldern optimal ausgestattet werden. Diese lassen sich per Funkhandtaster innerhalb des Hauses manuell auslösen.

Größere Hotels mit mehr als 30 Betten sind laut §54 und 68 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW als Sonderbau definiert und machen die Neu-Installation einer automatischen Brandmeldeanlage sowie eine Brandfallsteuerung erforderlich, damit Brände möglichst frühzeitig erkannt werden und die Feuerwehr alarmiert wird. Dabei sollte in jedem Zimmer ein Mehrfachsensor-Brandmelder mit integrierter Alarmierungsfunktion vorhanden sein.

Es sind keine zusätzlichen Rauchwarnmelder nötig, wenn in einem Hotel bereits eine Brandmeldeanlage mit Brandmeldern in den vorgeschriebenen Räumen installiert und die Alarmierung sichergestellt ist.

Wann muss ich mein Hotel mit Brandmeldern nachrüsten?

Sollte die bestehende Brandmeldeanlage nicht alle Schlafräume überwachen oder sollte die Alarmierung in den Schlafräumen nicht ausreichend laut sein, muss entsprechend nachgerüstet werden. Eine sinnvolle Alternative dazu kann die Aufschaltung von Rauchwarnmeldern auf die der M-BeVO entsprechende Brandmeldeanlage im Einzelfall sein.

Eigentümer und Betreiber sind immer gut beraten, wenn die Beherbergungsstätten allen brandschutztechnischen Anforderungen für ausreichenden Personenschutz gerecht werden. Die Haftungsrisiken im Brandfall mit Personenschäden sind unkalkulierbar!

Wie wird ein Küchenbereich optimal gesichert?

Küchenbereiche bedürfen besonderer Fettbrandlöscher oder spezieller Löschanlagen.

Welche Designs für Feuerlöscher und Rauchmelder gibt es?

Neben Haushaltslöschern mit unterschiedlichen Farben und Aufdrucken bieten wir Ihnen auch silberne Feuerlöscher in Chromoptik.

Sorgen Sie dafür, dass sich Ihre Gäste immer sicher fühlen!
Wir optimieren Ihre gesamte Brandschutztechnik ohne Beeinträchtigung des Tagesgeschäfts.

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