Leistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes

Installation, Instandhaltung und Wartung im vorbeugenden Brandschutz in Köln gemäß der gesetzlichen Anforderungen, Richtlinien und Stand der Technik

Profitieren Sie von unserem Experten-Know-how

Das Bild zeigt eine Feuerlöscher Drucküberprüfung

Dienstleistungen im vorbeugenden Brandschutz:

Rund-um-sorglos mit Roche:

Montage, Wartung, Reparatur und Vertrieb im vorbeugenden Brandschutz:

  • Fachgerechter Einbau und Instandhaltung nach DIN Norm
  • Gesetzliche Wartung, Inspektion und Dokumentation
  • Hilfe und Teilnahme an Objektprüfungen durch TÜV oder Feuerwehr
  • Beratung, Verkauf und Neu-Installation
  • Unterweisung und Schulung für den Umgang mit Brandschutztechnik

Geschulter Fachbetrieb für Brandschutztechnik seit 1976

Wir vertrauen als TÜV-zertifizierte Brandschutzfirma aus Köln auf die Expertise und das Know-how unserer geschulten Fachkräfte für Einbau, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztechnik aller gängigen Hersteller.

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

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Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für vorbeugenden Brandschutz

Unser Servicegebiet für den vorbeugenden Brandschutz erstreckt sich von unserem Firmenstandort Köln über ganz NRW (Aachen, Bonn, Bielefeld, Leverkusen, Düren, Neuss, Dortmund, Wuppertal, Krefeld, Essen, Hagen, Duisburg, Bochum, Bergisch Gladbach, Mönchengladbach, Düsseldorf ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Wissenswertes zum Thema vorbeugender Brandschutz::

Was umfasst der vorbeugende Brandschutz?

Der vorbeugende Brandschutz umschließt alle Maßnahmen, welche der Entstehung und Ausbreitung von Bränden durch bauliche, anlagentechnische und organisatorische Vorrichtungen bereits vor Gefährdung entgegenwirken bzw. diese im Höchstmaß eindämmen sollen. So hat der vorbeugende Brandschutz folgende Unterkategorien:

  • Baulicher Brandschutz
  • Anlagentechnischer Brandschutz
  • Organisatorischer Brandschutz
Worin unterscheiden sich baulicher, anlagentechnischer und organisatorischer Brandschutz?

Ob Bauherr oder Architekt und Co. – jeder Koordinator eines Bauvorhabens trägt eine hohe Verantwortung für die fachgerechte Planung und Umsetzung des geforderten Brandschutzkonzepts. Dafür optimieren ab den Gebäudeklassen 4 und 5 sowie speziellen Sonderbauten geschulte Fachplaner für Brandschutz die Konzeption. Auf Basis deren Leistungen entsteht auch der nach Bauordnung notwendige bautechnische Nachweis für alle definierten Brandschutzmaßnahmen. Diese schlüsseln sich in drei Grundlagenbereiche auf:

Baulicher Brandschutz

Alle Brandschutzmaßnahmen, die mit der Errichtung oder der Änderung von baulichen Anlagen im Zusammenhang stehen:

  • Bildung von Brandabschnitten z. B. durch Brandwände, Feuerschutztüren, Abschottungen
  • Bemessung oder normgerechte Erstellung von tragenden und raumabschließenden Konstruktionen, z. B. zum Schutz von Bereichen mit hoher Brandgefahr
  • Äußere Erschließung des Gebäudes mit Löschwasser
  • Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr

Feuerschutz Roche führt im Rahmen des baulichen Brandschutzes mit Ihnen gemeinsam Objekt-Begehungen durch und prüft dabei direkt die korrekte Umsetzung der baulichen Anforderungen und Einhaltung des Brandschutzkonzeptes gemäß Landesbauordnung NRW.

Inhalte des Baulichen Brandschutzes:

  • Brandverhalten von Baustoffen
  • Feuerwiderstand der Bauteile
  • Planung und Erstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege für Menschen und Tiere

Anlagentechnischer Brandschutz

Anlagentechnischer Brandschutz kennt zwei Unterkategorien:

1. Brandschutz in der Technischen Gebäudeausrüstung

Definition: Zum Schutz der komplexen technischen Anlagen in Gebäude vor Schäden durch Brandgefahr über bauliche (Schächte, Unterdecken) oder anlagentechnische (Rauchansaugsysteme, Brandschutzklappen) Vorrichtungen.

2. Brandschutz durch technische Einrichtungen und Anlagen

Technische Anlagen, die in ihrer Funktion alleine dem Brandschutz dienen, zählen zum anlagentechnischen Brandschutz. Dabei gibt es Präventiv-Maßnahmen wie Branddetektion und Alarmierung sowie operative Maßnahmen (z. B. Brandverhinderung, Brandlöschung, Begrenzung der Brandausbreitung, maschinelle Entrauchung). Hier eine Auflistung der u. a. von Feuerschutz Roche betreuten Anlagenarten:

  • Feuerlösch-Kompaktanlagen nach DIN 1988-5 / -600
  • Füll- und Entleerungsstationen nach DIN 14463-1
  • Druckerhöhungsanlagen für Löschwasserleitungen nach DIN 1988-5 / 14461-1
  • Wandhydranten für Löschwasserleitung „nass“ und „nass / trocken“ nach DIN 14461-1 / 14461-6 / EN 671-1 / 671-2
  • Natürliche und maschinelle Rauchabzugsanlagen nach DIN 18232 zur Rauch- und Wärmefreihaltung
  • Feststellanlagen für Rauch- und Brandschutztüren nach DIN 14677
  • Brandmeldeanlagen nach DIN 14675

Technische Anlagen sind die perfekte Ergänzung für die uneingeschränkte Nutzung der getroffenen baulichen Brandschutzmaßnahmen!

Organisatorischer bzw. betrieblicher Brandschutz

Die perfekte Ergänzung zum baulichen und anlagentechnischen Brandschutz sind ganzheitliche organisatorische Maßnahmen:

  • Instandhaltung, Wartung, Nutzung und richtiger Umgang mit baulichen und technischen Brandschutzeinrichtungen (z. B. Feuerlöschgeräten, Löschdecken)
  • Kenntlichmachung und Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen
  • Veröffentlichung von Brandschutzordnungen zur Brandvermeidung und für Maßnahmen im Notfall (Notruf / Feuerwehr)
  • Durchführung von Begehungen zum Brandschutz
  • Identifikation von Brand- und Explosionsgefahren
  • Durchführen von Workshops und Unterweisungen zum Brandschutz
  • Organisation und Durchführung von Brandschutz- und Evakuierungsübungen
  • Ausbildung bzw. Qualifizierung von Brandschutz- und Evakuierungshelfern
  • Organisation eines Notfall- und Krisenmanagements

Bei Bedarf übernehmen wir gerne als externer Brandschutzbeauftragter die Umsetzung der gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen und beraten Sie als Betreiber bezüglich Ihrer Pflichten zur Erfüllung der Brandschutzauflagen. In der folgenden Auflistung finden Sie die Aufgabenfelder eines Brandschutzbeauftragten:

Stellung eines Brandschutzbeauftragten

  • Beteiligung bei der Bewertung der Brandgefährdung an den Arbeitsplätzen
  • Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und im Umgang mit brennbaren Arbeitsstoffen
  • Mitwirken bei der Identifikation von Brand- und Explosionsgefahren
  • Beteiligung bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzmaßnahmen
  • Beratung bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der Löschmittel
  • Planung, Organisation und Durchführung von Evakuierungsübungen
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung bei der Aus- und Fortbildung der Beschäftigten
  • Dokumentation aller Tätigkeiten im Brandschutz

 

Was versteht man unter abwehrendem Brandschutz?

Der abwehrende Brandschutz bezeichnet alle von der Feuerwehr oder anderen Hilfeleistenden aktiv wie passiv getroffenen Maßnahmen, die vor und während eines Ernstfalls, zur Vermeidung bzw. Reduzierung von direkten und indirekten Schäden (z. B. durch Löschwasser oder Giftgase in der Umwelt), durchgeführt werden. Auf praktischen Löschübungen beraten wir unsere Kunden gerne zu den geeigneten Löschmitteln und Löschmitteleinheiten.

Rechtliche Auflagen im vorbeugenden Brandschutz

Rechtliche Brandschutzauflagen richten sich nach der jeweiligen Art und Nutzung des Gebäudes. Dabei gilt es verschiedene Gesetze und Verordnungen über unterschiedliche Nutzungen und Arten von Gebäuden einzuhalten. Darüber hinaus sind die technischen Regeln (DIN-Vorschriften) zu beachten.

Gesetze, Verordnungen und Vorschriften mit Relevanz zum Brandschutz

  • Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2).
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Landesbauordnung (BauO NRW)
  • Sonderbauverordnung (SonderbauV NRW)
  • Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV)
  • Prüfverordnung (PrüfVO NRW)
  • Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

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