Rauch- & Brandschutztüren (T30, T60 und T90)
Einbau, Prüfung und Instandhaltung von Rauch- / Feuerschutztüren und -toren nach DIN 4102 sowie DIN 18095 in Köln und ganz NRW
Feuerschutzabschlüsse vom Fachmann!
Brandschutztüren sind im Ernstfall der optimale Schutz vor Feuerdurchtritt. In verschiedenen Ausführungen halten Brandschutztüren und -tore einem Feuer entweder 30, 60 oder 90 Minuten Stand (z. B. T 30 = Brandschutztür mit 30 Minuten Feuerwiderstandsdauer). Durch Feuerabschottungen in Form von Türen und Toren werden Schadensfeuer auf Brandabschnitte begrenzt und generell eingedämmt. In Brandwänden mit Tür- und / oder Toröffnungen müssen diese mit entsprechenden Feuer- und / oder Rauchschutzabschlüssen versehen sein. Dabei ist jeder Feuerabschluss nach DIN 4102/5 in Feuerwiderstandsklassen eingeteilt.
Fachkompetenz für Rauch- und Feuerschutzabschlüsse
Brandschutztüren kommen heutzutage oft mit einer automatischen Schließanlage mit Rauchmelder zum Einsatz. Dabei überzeugen sie durch die Verbindung von Türschließmittel und Feststellanlage. So bleiben Türen im gewünschten Winkel geöffnet und schließen bei Alarm im Brandfall automatisch. Für den reibungslosen Betrieb bietet Feuerschutz Roche aus Köln als TÜV-zertifizierter Brandschutzfachbetrieb eine fachgerechte Installation, die jährliche Überprüfung sowie die Instandhaltung von Rauch- und Brandschutztüren. So gewährleisten wir, dass Ihre Brandschutztüren immer rauchdicht sind und sich giftige Brandgase nicht ausbreiten können.
Rund-um-sorglos mit Roche
Installation, Wartung und Instandhaltung von Brandschutztüren (T30, T60, T90):
- Freie Farbwahl und Sonderlackierung für Brandschutztüren möglich
- Einbau von Sonderzubehör wie z. B. Panikschloss, Türschließer, Zylinderschloss etc.
- Einhaltung der gesetzlichen jährlichen Wartung, Instandhaltung und Dokumentation 1 mal pro Jahr
- Hilfe und Teilnahme an Objektprüfungen durch TÜV oder Feuerwehr
- Beratung, Verkauf und Neu-Installation
- Durchführung von Abnahmen und Prüfungen nach Neu-Installation durch Brandschutztechniker und Erstellung einer Abnahmebescheinigung
Feuerschutzabschlüsse für jede Anforderung
Wir arbeiten als TÜV-zertifizierte Brandschutzfirma aus Köln mit der Expertise und dem Know-how unserer geschulten Fachkräfte für Einbau, Wartung und Instandhaltung von Rauch- und Feuerschutztüren der Klassen T30, T60 und T90 folgender Hersteller: Hörmann, Novoferm und Teckentrup
Brauchen Sie eine persönliche Beratung?
Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!
Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr
Tel.: 0221 25 23 87
Im Einsatz für Ihre Sicherheit!
Unser Servicegebiet für Rauch- und Brandschutztüren
Unser Servicegebiet für den Einbau und die Prüfung von Rauch- und Brandschutztüren erstreckt sich von unserem Unternehmensstandort Köln über ganz NRW (Bonn, Aachen, Düsseldorf, Leverkusen, Mönchengladbach, Neuss, Wuppertal, Krefeld, Düren, Bielefeld, Essen, Duisburg, Bochum, Bergisch Gladbach, Hagen, Dortmund ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
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Wissenswertes zu Rauch- und Brandschutztüren:
Feuerschutzabschlüsse sollen Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden vor einem Durchtritt des Feuers schützen. Die verschiedenen Türen (Feuerschutztüren), Tore, Klappen oder Rollläden fallen in Deutschland unter die industrielle Norm 4102-5. Dabei verfügen nicht alle Brandschutztüren über dieselbe Leistungsfähigkeit. Man unterscheidet zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen. Diese richten sich nach der jeweiligen Anzahl von Minuten, in welchen der Feuerdurchtritt von einer Brandschutztür verhindert wird. Die Minutenangabe bezieht sich ausschließlich auf das eigentliche Feuer und nicht auf den Rauch. Bei Rauchschutztüren gibt es eine eigene Klassifizierung. Maßgeblich für die Feuerwiderstandsklasse einer Brandschutztür sind die Anforderungen gemäß Brandschutzkonzept und der baulichen Brandabschnitte.
Feuerschutztüren im Detail
- Türblatt
- Zarge
- Bänder
- Zargendichtung
- Bodendichtung
- Türschliesser
- Drücker
- Schloss
- Kennzeichnungsschild
Für Feuerschutztüren und -tore gibt es gemäß der jeweiligen Zulassung verschiedene Kennzeichnungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Auf dem Stahlblechschild finden sich folgende Angaben:
- Überwachungszeichen
- Überwachende Stelle
- Zulassungsnummer des Zulassungsbescheides
- Hersteller der Tür und Bauart z. B. T30-1
- Herstellungsjahr
Jeder Hersteller ist bei der Auslieferung seiner Feuerschutztüren dazu verpflichtet, sowohl eine Einbau- als auch Wartungsanleitung sowie das Übereinstimmungszertifikat (ÜZ) einer anerkannten Zertifizierungsstelle beizufügen.
Feuerschutzabschlüsse in gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden
Allgemeine Kontrolle
- Optische Kontrolle des Einbaus auf Beschädigungen und Defekte
- Uneingeschränkte Zugängigkeit zu allen Einrichtungen
- Beschriftungen und Kennzeichnungen
Prüfung der Zargen / Rahmen
- Zustand der Zargen / Rahmen
- Befestigung am Bauteil
- Palusol und Telesol
- Rahmendichtung der Zargen (Tür-Verschmutzung, bei Rauchschutztüren insbesondere an der Dichtung, Vollständigkeit der Dichtung insbesondere bei RS-Türen und vulkanisierten Ecken)
Prüfung von Tür-Komponenten
- Bänder, Oberflächen und Sicherungsbolzen
- Auflaufschwelle mit Dichtung (vollkommene Abdichtung des Türblatts zum Boden im geschlossenen Zustand durch absenkbare Bodendichtung)
- Anschlagdichtung
- Vorhandenes Zulassungsschild an Tür
Prüfung mit Schließkontrolle
- Sitz und Verschleiß der Schließmittel (OTS / BTS)
- Schließgeschwindigkeit des jeweiligen Schließmittels
- Befestigungsschrauben auf festen Sitz
- Schließer auf Leichtgängigkeit
- Schloss-Gehflügel (ob Schlossfalle in das Schließblech einrastet)
- Drückergarnitur (ausreichende Befestigung der Türdrücker, Funktionsfähigkeit der Panikfunktion)
- Schließung des Federbands aus 30 Grad Öffnungswinkel und selbstständiges Schließen der Tür aus jedem möglichen Öffnungswinkel
Reinigung und Pflege
- Säubern und Einfetten aller beweglichen Teile, des Gestänges und der Führungen
- Säubern aller Zentralen und Auslösetaster mit Beseitigung von kleineren Korrosions- bzw. Lackschäden
Finale Kontrollen
- Nachjustieren bzw. Nachspannen der Einstell- und Befestigungselemente
- Kleinere Reparaturen bzw. Austausch von defekten Teilen
- Anbringung eines Prüfvermerks
- Ausstellung eines Wartungsberichts
Feuerschutzabschlüsse in gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden
Laut aktueller Gesetzgebung sind Eigentümer von gewerblichen oder öffentlichen Gebäuden oft dazu verpflichtet, in bestimmten Bauabschnitten eine Rauch- bzw. Brandschutztür zu installieren. Die genauen Regelungen finden sich in den jeweiligen Landesbauordnungen bzw. den jeweils gültigen Sonderbauvorschriften gemäß Brandschutzkonzept. Generell erfordern die Öffnungen in Trenn- und Brandwänden den Einbau von Feuerschutzabschlüssen. Ebenso um Flure ab einer Länge von 30 m zu unterteilen.
Feuerschutzabschlüsse in privaten Gebäuden
Hier gelten ebenfalls die Anforderungen der Landesbauverordnung. Wer in den eigenen vier Wänden den Feuerschutz optimieren möchte, ist mit der Absicherung einzelner Brandabschnitte gut beraten. Heizungsraum und Heizöllager gebieten sogar den Einbau von Rauch- und Brandschutztüren – insbesondere wenn die Räume als Wohn- oder Hobbyraum genutzt werden. Darüber hinaus lohnt es sich, eine angrenzende Garage durch Brandschutztüren zu sichern. Mehr Sicherheit in einem Mehrfamilienhaus erreicht man zudem durch eine feuer- oder rauchfeste Wohnungstür.
Brandschutztüren aus Stahl (T30, T60 und T90)
Feuerschutztüren aus Stahl gibt es in ein- oder zweiflügeliger Ausführung. Es sind die gängigsten Modelle auf dem Markt. Die Feuerwiderstandsdauer richtet sich nach der jeweiligen T-Einstufung in T30, T60 und T90.
Brandschutztüren aus Holz
Brandschutztüren aus Holz überzeugen neben den Sicherheitsaspekten durch ihre Optik. So werden Holz-Feuerschutztüren mit Stahl- oder Holzzarge vornehmlich in Altbauten und repräsentativen Räumen verbaut. Zudem können Brandschutztüren dieser Art mit Rauch- oder Schallschutz ausgestattet werden.
Brandschutztüren aus Aluminium
Brandschutztüren aus Aluminium mit Brandschutzklasse T30 kommen zu Einsatz, wenn neben der Sicherheit im Ernstfall auch die Nutzung von Lichtquellen von Bedeutung ist.
Rauchschutztüren sind kompakte Türsysteme und bestehen aus verschiedenen Komponenten. Diese werden im speziellen nach DIN 18095 geprüft. Dabei unterscheidet die Landesbauordnung zwischen dichtschließenden und rauchdichten Türen. „Dichtschließend“ meint in diesem Zusammenhang Türen mit mind. einer dreiseitig umlaufenden Dichtung.
Schiebetor
Feuerschutz- und Stahlschiebetore kommen oft zum Einsatz. Gerade bei großen Öffnungen in Tiefgaragen, Lagern, Flughäfen und öffentlichen Einrichtungen sind diese Feuerschutzabschlüsse unerlässlich. Dabei bleiben sie im Alltagsbetrieb bei Durchgangsstationen, gesichert durch Elektromagneten, ständig geöffnet. Die Stromzufuhr wird im Ernstfall unterbrochen. Über Gegengewichte schließen die Schiebetore dann sofort.
Rolltor
Feuerschutz-Rolltore gewährleisten sicheren Brandschutz auch bei geringem Platz über dem Sturz bzw. Torblatt. So werden logistische Abläufe nicht behindert. Die Installation einer Feststellanlage ermöglicht dabei das offen halten der Tore im regulären Betriebszustand – aber auch das sichere Schließen im Brandfall.
Sektionaltor
Feuerschutz-Sektionaltore kommen besonders in Hallenkonstruktionen zum Einsatz. Wenn der Betrieb z. B. durch Kranbahnen nicht beeinträchtigt werden darf, richtet sich die Torführung nach der örtlichen Situation.
Hubtor
Hubtore überzeugen durch die vertikale Torführung mit elektrischer Öffnungshilfe.
Die DIN Norm 18095 und §4 (3) ArbStättV gebieten: Einmal pro Jahr!
Darüber hinaus empfiehlt der Industrieverband Türen Tore Zargen aufgrund der anhaltenden Nutzungsbelastung alle Rauch- und Feuerschutztüren inkl. der Feststelleinrichtungen in kürzeren Abständen einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Im Schadensfall sichert man so seine Ansprüche gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
Vorteile einer fachgerechten Überprüfung Ihrer Rauch- und Brandschutztüren und -tore gemäß DIN 18093, DIN 18095 und BauPrüfVO:
- Mit Recht auf Platz 1: Die persönliche Sicherheit Ihrer Mitarbeiter, der wertvollen Anlagen und Geräte im Betrieb sowie nicht zuletzt des eigenen Lebens (inklusive Haftungsschutz bei Brandfällen). Hausbewohner verfügen zudem über ein hohes Maß an Sicherheitsgefühl in den Wohnräumen.
- Im Ernstfall: Die zuverlässige und störungsfreie Schließfunktion der Rauch- und Brandschutztüren sowie zwischen den einzelnen Brandabschnitten
Voller Versicherungsschutz durch sachgemäße Prüfung:
Im Brandfall sind Sie auf die Fragen der Versicherung gut vorbereitet. Folgende Themen sind besonders zu beachten:
- Der vollständige Verschluss aller Brand- und Rauchschutztüren (Feuerschutzabschlüsse)!
- Die Vorlage eines Prüfbuchs je Anlage (auch nach Schadensfall)!
- Die Durchführung + Dokumentation der periodischen Überprüfungen!
Feuer stoppen. Leben retten!
Beschädigt, verrostet, undicht: Gefahr! Wir zeigen Ihnen, wie bei ordentlicher Wartung eine Brandschutztür das Feuer aufhält!