Brandschutz für Krankenhäuser, Altenheime und Betreutes Wohnen

Als TÜV zertifizierter Fachbetrieb aus Köln sind wir auf die Wartung, Instandsetzung und Neuinstallation von Feuerschutztechnik in Pflegeeinrichtungen und Seniorenheimen in ganz NRW spezialisiert.

Sie wünschen höchstmögliche Sicherheit für die Bewohner Ihrer Einrichtung?

Pflegeeinrichtungen wie Krankenhäuser, Altenheime oder Betreutes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in ihrem Feuerschutz besondere Bedingungen erfüllen. Die Mehrzahl der Bewohner ist in ihren physischen oder psychischen Fähigkeiten oft eingeschränkt. So sind sie im Ernstfall mitunter nicht in der Verfassung, um sich aus eigener Kraft vor Schaden zu bewahren. Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept ist unumgänglich. Die dafür relevanten Auflagen definiert die Gesetzgebung in § 54 und § 68 BauO NRW (Sonderbauten) bei Einrichtungen von mehr als insg. 500 m2 Bruttogrundfläche in einem Gebäude.

Sicherheit aus Erfahrung bei allen Brandschutzmaßnahmen

Wir unterstützen Sie als zuverlässiger Partner von Köln aus bei allen Belangen im baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz in ganz NRW. Besonders in Pflegeeinrichtungen ist funktionierender Brandschutz ein Kern-Thema. So verfügen wir als Fachbetrieb für Brandschutztechnik über sämtliche Kenntnisse bzgl. aktueller Brandschutzauflagen nach PflBetrRL und VdS 2226 : 2008-01. Wir betreuen Sie bei der ordnungsgemäßen wiederkehrenden Wartung, Neuinstallation, Reparatur, Instandhaltung sowie der Dokumentation Ihrer Brandschutztechnik nach den gängigen DIN und VdS-Vorschriften. Zudem begleiten wir Sie bei allen Objektprüfungen oder Brandschau durch Feuerwehr, TÜV, oder Bauaufsichtsamt. Darüber hinaus kommt unser Know-how objektspezifisch zum Tragen: So dürfen beispielsweise in Bereichen mit aufwendiger (Medizin-)Technik keine Pulverlöscher eingesetzt werden. Das Löschverhalten entspricht zwar den Anforderungen und sie  sind preiswert, jedoch können erhebliche direkte und indirekte Schäden an kostenintensiven technischen Systemen entstehen.

Das Bild zeigt den Flur eines Krankenhauses

Profitieren Sie von unserer Brandschutzkompetenz für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen!

Wir bieten Ihnen ein ganzheitliches Leistungsspektrum für den Brandschutz in Ihren Immobilien. Dabei orientieren sich alle Maßnahmen genau an den Verordnungen und Gesetzen der Stadt Köln und des Landes NRW sowie den für die jeweilige Brandschutztechnologie geltenden DIN-Vorschriften und Richtlinien.

Wir übernehmen für Sie die Neuinstallation, Instandhaltung, wiederkehrende Wartung und Reparatur nach DIN Norm und BetrSichV:

  • Feuerlöscher aller Art 
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)
  • (Funk)-Rauchmelder und Brandmeldeanlagen (BMA)
  • Feststellanlagen für Rauchschutztüren 
  • Fluchtwegbeleuchtung u. Beschilderung 
  • Steigleitung trocken / nass / nass-trocken 
  • Wandhydranten und Schläuche 
  • Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen und Absperrventile
  • Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

 

Beratung, Schulung & Betreuung für Krankenhäuser, Altenheime und Betreutes Wohnen

  • Beratung bei Neubau, Bauen im Bestand und Nutzungsänderung, Sonderlösungen
  • Kontrolle und Dokumentierung der Prüf- und Wartungsfristen
  • Durchführung von Objektbegehungen zur Aufnahme der Ist-Situation
  • Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder wiederkehrender Prüfung durch Bauaufsichtsamt
  • Erarbeitung von Maßnahmenplan in Absprache mit TÜV und Feuerwehr nach aktuellen Stand der Technik
  • Unterweisung von Personal und Mitarbeitern im sicheren Umgang mit Betriebsmitteln 
  • Stellen eines ggf. externen Brandschutzbeauftragten, 
  • Erstellen von Brandschutzordnung nach DIN NORM 14096

Brauchen Sie eine persönliche Beratung?

Unsere Brandschutzexperten helfen Ihnen gerne. Einfach anrufen!

Öffnungszeiten:
Mo-Do: 7.30 -16.00 Uhr
Fr: 7.30 -13.00 Uhr

Tel.: 0221 25 23 87

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Im Einsatz für Ihre Sicherheit!

Unser Brandschutz - Servicegebiet

Unser Servicegebiet für Krankenhäuser und Altenpflegeheime

Unser Servicegebiet für die Installation und Instandhaltung von Brandschutzanlagen in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen erstreckt sich von unserem Firmensitz Köln über ganz NRW (Leverkusen, Essen, Bonn, Bergisch Gladbach, Wuppertal, Hagen, Aachen, Neuss, Krefeld, Düren, Duisburg, Bielefeld, Dortmund, Bochum, Mönchengladbach, Düsseldorf ...) und die angrenzenden Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Rheinland-Pfalz.

Dienstleistungen für Krankenhäuser und Altenpflegeheime

Neuinstallation, Instandhaltung, Wartung und Reparatur von Brandschutztechnik nach DIN NORM und Sonderbauverordnung (SBauVo)

Wir bieten Ihnen als TÜV-zertifizierter Brandschutz-Handwerksbetrieb aus Köln gewachsene Erfahrungen für die Installation, wiederkehrende Wartung und Reparatur von u. a. Rauchabzugsanlagen (RWA), (Funk)-Rauchmelder und Brandmeldeanlagen (BMA), Feststellanlagen für Rauchschutztüren, Fluchtwegbeleuchtung und Notausgang-Beschilderung, Steigleitungen trocken / nass / nass-trocken, Wandhydranten und Schläuche, Absperrvorrichtungen wie z. B. Brandschutzklappen, Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Brandschutztüren mit Feststellanlagen. Dabei sichert unser fachkundiges Personal die korrekte und DIN konforme Umsetzung aller notwendigen  Brandschutzmaßnahmen für Treppenhäuser, Flure, Heizungsräume, Tiefgaragen und Kellerbereiche in Ihren Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Wir sind als Fachbetrieb für Brandschutz seit über 40 Jahren im Rheinland (Köln, Leverkusen, Bonn, Düsseldorf) sowie ganz NRW tätig. Größere Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen profitieren dabei auch in Rheinland-Pfalz, Hessen und Niedersachsen von unseren Diensten. Im Fokus unserer Arbeit stehen dabei Einrichtungen für Gesundheit und Pflege, Krankenhäuser, Seniorenheime, Altenpflegeheime, Pflegeheime, Reha-Zentren, Kurkliniken und Betreutes Wohnen für Menschen mit Beeinträchtigung.

Das Bild zeigt einen Brandschutztechniker bei der Überprüfung eines Wandhydranten in einem Treppenhaus
Unsere handwerklichen Dienstleistungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtung im Detail

Wir orientieren die Prüfintervalle und den Umfang aller Wartungstätigkeiten immer streng nach Herstellerangaben, den entsprechenden Verwendbarkeitsnachweisen und dem Technischen Regelwerk.

Feuerlöscher aller Art und Hersteller

Installationsort: Treppenhäuser, Patientenräumen und Technikräumen
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14406
Prüfungsintervall: spätestens nach 2 Jahren, bei Objekten mit hoher Brandgefährdung jährlich

Rauchabzugsanlagen

Installationsort: Treppenhäuser und Flure
Wartung und Prüfung nach: Landesbauordnung NRW bzw. DIN Norm 18232
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Brandschutztüren u. -tore/ Feststellanlagen

Installationsort: Durchgangsbereiche und Patientenräume
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14677
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Fluchtwegbeleuchtung (Notbeleuchtung) u. Beschilderung

Installationsort: Flure und Kellerbereich
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 50172, VDE 0100-718
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Relevante Normen, welche die regelmäßige Kontrolle, Wartung und Instandhaltung von Fluchtwegbeleuchtung durch zertifizierte Fachbetriebe vorschreiben, sind die DIN EN 1838 und die Normenreihe DIN VDE 0100-718 in Verbindung mit DIN VDE 0100-560 und DIN EN 50172 (VDE 0108-100).

Steigleitung trocken mit Wandhydranten

Installationsort: Treppenhäuser und Flure
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14462-2
Prüfungsintervall: spätestens nach 2 Jahren

Steigleitung nass / nass-trocken mit Wandhydranten

Installationsort: Treppenhäuser und Flure
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14461-1, DIN EN 671-3, DIN 1988-5
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Überflurhydranten, Unterflurhydranten

Installationsort: gebäudenah
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 3222, DIN 3221, DIN EN 14384
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Druckschläuche W (formbeständige Schläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkästen in Treppenhäuser und Flure
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14818
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Druckschläuche C (Faltschläuche)

Installationsort: Wandhydrantenkästen in Treppenhäuser und Flure
Wartung und Prüfung nach: DIN Norm 14811
Prüfungsintervall: spätestens nach 5 Jahren

Absperrvorrichtungen wie z.B. Brandschutzklappen und Absperrventile

Installationsort: gebäudeabhängig
Wartung und Prüfung nach: DIN EN 133064, DIN Norm 310515
Prüfungsintervall: spätestens nach 1 Jahr

Abschottungssysteme nach Kundenwunsch und Vorgaben

Installationsort: gebäudeabhängig bei Wanddurchbrüchen
Wartung und Prüfung nach: Installation erfolgt nach amtlichen Nachweis und Übereinstimmungserklärung

Perfekte Organisation im Feuerschutz: bei uns über die Dienstleistungsgrenzen hinaus!

Ganzheitliche Brandschutzmaßnahmen für Altenheime und Krankenhäuser bedürfen einer fachkundigen Planung und Organisation. Die hoch qualifizierten Brandschutztechniker von Feuerschutz Roche begleiten Sie bei allen Brandschauen durch Feuerwehr, TÜV oder der wiederkehrenden Prüfung durch das Bauaufsichtsamt (NRW). Im Anschluss werden auftretende Mängel schnell beseitigt – zur Not auch 24 Stunden am Tag. Daneben organisieren wir auch die Abstimmung des Maßnahmenpakets mit einem externen Brandschutzbeauftragten oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dabei profitieren Sie von der Erstellung einer Brandschutzordnung sowie regelmäßigen Schulungen von Mitarbeitern im Umgang mit Brandschutzeinrichtungen speziell für Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Letztlich benachrichtigt Sie unser Wartungs- / Erinnerungs- und Dokumentationsservice über die jährliche Kontrolle Ihre Brandschutzeinrichtungen. Im Ergebnis gewährleisten wir so gerade größeren Einrichtungen eine korrekte und sichere Funktion Ihrer Brandschutztechnik im Ernstfall. Zudem sind Sie im Schadensfall rechtlich und versicherungstechnisch gut aufgestellt.

Unsere organisatorische Dienstleistungen für Altenheime und Krankenhäuser im Detail

Lösungen für Neu- , Bestands- und Sonderbauten sowie Nutzungsänderung

Bauwerke für Pflege- und Betreuungseinrichtungen werden heutzutage immer komplexer – deren Bewohner immer älter. Dabei treten auch vermehrt Abweichungen der materiellen Anforderungen im Rahmen der Bauvorschriften bzw. rechtlichen Vorgaben auf. Diese müssen nicht nur begründet sondern auch kompensiert werden. So lassen sich einzelne brandschutztechnische Maßnahmen nicht ohne weiteres in die Tat umsetzen. Ihre bauaufsichtlichen Schutzziele erreichen Sie nur unter Darstellung aller Maßnahmen in einem schlüssigen Brandschutzkonzept.

Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen

Wir managen für Sie die Einhaltung von Prüf- und Wartungsfristen in Ihren Objekten. So sind Sie in Ihrer Verantwortung immer bestens abgesichert.

Durchführung von Objektbegehungen mit Aufnahme Ist-Situation

Wir beurteilen zu Beginn der Objektbetreuung die etwaige Gefährdung auf einer gemeinsamen Objektbegehung.

Mängelbeseitigung nach Brandschau durch Feuerwehr oder Bauaufsichtsamt

Unsere fachkundigen Servicetechniker aus Köln beheben alle identifizierten Mängel schnell und unkompliziert nach den aktuellen gesetzlichen Vorschriften und Auflagen.

Entwicklung eines Maßnahmenkatalogs zusammen mit TÜV und Feuerwehr sowie neuester Technologie

Wir sind Ihr alleiniger Ansprechpartner für alle Lösungen mit variierenden Lieferanten.

Unterweisung von Arbeitskräften im sicheren Umgang mit brandschutztechnischen Betriebsmitteln

Unsere Brandschutzexperten unterrichten Ihre Mitarbeiter über alle Maßnahmen gegen Entstehungsbrände und Explosionen sowie dem korrekten Vorgehen bei Gefährdung.

Bestellung eines externen Brandschutzbeauftragten

Profitieren Sie von langjährigen Erfahrung und Kompetenz bei Feuerschutz Roche, um den Brandschutz in Ihrem Betrieb zu sichern.

Erstellung von Brandschutzordnungen nach DIN 14096

Brandschutzordnungen sind in öffentlichen Gebäuden oder Betrieben an prominenter Stelle platziert. Auf DIN A4-Größe und rot gerahmt finden sich darin die maßgeblichen Maßnahmen zur Brandverhütung sowie für den Brandfall.

  • Aufgaben der Brandschutzhelfer oder Brandschutzbeauftragten
  • Allgemeine Maßnahmen zur Brand- und Rauchausbreitung
  • Alarmierung
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr
  • Sicherung der Brandstelle
  • Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft von Brandschutzanlagen
Recht & Ordnung: Brandschutzverordnungen und -auflagen für Krankenhäuser, Pflege- und Altenheime und Betreutes Wohnen

Anforderungen in Kranken- und Pflegeeinrichtungen in NRW

Für Pflegeeinrichtungen gibt es keine bundeseinheitliche Bau- und Betriebsvorschriften. Allerdings sind in NRW die Anforderungen an den Feuerschutz in Kranken- und Pflegeeinrichtungen nach der Richtlinie über den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen definiert. Dabei gelten länderübergreifend die Richtlinien des Verbandes der Sachversicherer, da hier vor allem die VdS 2226 „Krankenhäuser, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Personen / Richtlinien im Brandschutz“ zum Tragen kommt. In vielen Pflegeeinrichtungen spielen zudem die unterschiedlichen anzuwendenden Qualitätsmanagementstandards eine Kernrolle. So kann Qualitätsmanagement in Sicherheits- und Brandschutzfragen ein wichtiger Antrieb für die Bemühungen einer Pflegeeinrichtung sein.

FAQs – Brandschutz für Altenheime und Krankenhäuser

Wie können die hohen Brandschutzanforderungen von Pflegeeinrichtungen bei komplexen Betriebsanforderungen erfüllt werden?

In Pflegebereichen sowie Operations- oder anderen Therapieabteilungen kommen zahlreiche gesundheits- bzw. sicherheitsrelevante Anforderungen zusammen. Die Wege für Patienten und Personal müssen kurz sein, der Überblick über eine Abteilung schnell und einfach sein, gesundheitsgefährdende Stoffe wie z. B. Narkosegase oder Zytostatika müssen gesichert werden, hygienische Anforderungen müssen penibel beachtet werden usw. So gilt es hier, frühzeitig und mit Sachverstand sowie Abstimmungsgeschick zu definieren, welche Leistungen erbracht werden müssen.

Welche Einrichtungen unterliegen der Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen (PflBetrRL)?

In Einrichtungen, die unter die PflBetrRL fallen, gilt: „Kein Prinzip der Selbstrettung“. Das bedeutet, dass sich die Mehrzahl der Bewohner nicht aus eigener Kraft retten kann. Hier ist der sichere Verbleib der Patienten in geschützten Räumen des Gebäudes das vornehmliche Ziel.

Welche Anwendungsbereiche beinhaltet die PflBetrRL?

Die PflBetrRL reglementiert bauliche Anlagen besonderer Art im Sinne des §54 BauO NRW – also Objekte mit Pflege- und Betreuungsleistungen für Personen. Krankenhäuser zählen nicht dazu, da vor Ort weitergehende Anforderungen wie besondere Räume oder technische Anlagen, zum Tragen kommen.

Die Richtlinie gilt gem. Ziffer 1 nicht für:

  • Krankenhäuser
  • Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der Kindertagespflege
  • Einrichtungen der Tagespflege mit Ausgängen ins Freie, die nicht über notwendige Treppen führen
Müssen kleinere Heime (unter 60 Betten) ihre Brandmeldeanlage an die Feuerwehr verpflichtend aufschalten?

Nein, kleine Heime dürfen auch lokal Alarm auslösende Brandmeldeanlagen einsetzen. Dabei sind auch Gefahrenmeldeanlagen, die Alarme auf schnurlose Telefone von Pflegekräften umleiten, eine technologisch interessante und günstige Lösung.

Welche Anlagen und Brandschutzeinrichtungen können durch Roche abgedeckt werden? (Altenheime haben eine Vielzahl an gebäudetechnischen Anlagen wie z. B. Kommunikations- u. Benachrichtigungsanlagen, Überwachungsanlagen, Alarmierungsanlage etc.)

Feuerschutz Roche sichert in Altenheimen die Wartung und Instandhaltung von:

  • Feuerlöschern
  • Steigleitung trocken / nass-trocken / nass
  • Brandmeldeanlage (BMA) / Gefahrenmeldeanlage
  • Rauchabzugsanlagen (RWA)
  • Flucht- und Rettungswegbeleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung
  • Feststellanlagen und Brand- / Rauchschutztüren

Gewährleisten Sie Ihren Bewohnern ein Höchstmaß an Sicherheit!
Wir begleiten Sie auf Brandschauen durch TÜV oder Feuerwehr und sichern bei allen anschließenden Arbeitsschritten die fachgerechte Umsetzung.

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